Ein Bootsführerschein ist für die meisten Binnengewässer grundsätzlich nicht erforderlich. Viele Urlauber machen zum ersten Mal eine Bootstour. Im Handumdrehen werden Sie das Steuern Ihres Bootes beherrschen. Alle notwendigen Informationen zu Schleusen, Wasserverkehrsregeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. sowie Navigationskarten, ein Kapitänshandbuch und Bedienungsanleitungen finden Sie an Bord.
Die Gewässer unterscheiden sich natürlich im Hinblick auf besondere Fahrtvorschriften, Schleusen, Strömungen, Schifffahrtsverkehr, usw. Nicht jedes Fahrtrevier eignet sich für einen „neuen“ Kapitän. Daher haben wir eine Unterteilung nach Schwierigkeitsgraden vorgenommen, sodass Sie für sich das passende Fahrgebiet auswählen können.
In Deutschland ist das Führen von Charterbooten ohne Führerschein nur auf bestimmten Gewässerabschnitten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erlaubt. Weitere Voraussetzungen in Deutschland sind eine max. Bootslänge von 15 m, Höchstgeschwindigkeit 12 km/h, max. 12 Personen an Bord, Besitz des PKW-Führerscheins, besondere Sicherheitsausrüstung sowie eine theoretische und praktische Einweisung von mind. 3 Stunden (Charterschein).
Für die Masurische Seenplatte wurde die Führerscheinpflicht im Sommer 2010 aufgehoben. Es gelten nun die gleichen Regelungen wie für die Mecklenburgische Seenplatte in Deutschland (s.o.).
Für die Gewässer in Kroatien benötigen Sie einen Sportbootführerschein See sowie ein offizielles Funksprechzeugnis.
Bitte beachten Sie, dass das Steuern eines Bootes unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist.



