FAQ

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie zum Steuern eines Hausbootes mitbringen?

 

Ein Bootsführerschein ist für die meisten Binnengewässer grundsätzlich nicht erforderlich. Viele Urlauber machen zum ersten Mal eine Bootstour. Im Handumdrehen werden Sie das Steuern Ihres Bootes beherrschen. Alle notwendigen Informationen zu Schleusen, Wasserverkehrsregeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. sowie Navigationskarten, ein Kapitänshandbuch und Bedienungsanleitungen finden Sie an Bord.

Die Gewässer unterscheiden sich natürlich im Hinblick auf besondere Fahrtvorschriften, Schleusen, Strömungen, Schifffahrtsverkehr, usw. Nicht jedes Fahrtrevier eignet sich für einen „neuen“ Kapitän. Daher haben wir eine Unterteilung nach Schwierigkeitsgraden vorgenommen, sodass Sie für sich das passende Fahrgebiet auswählen können.

 

In Deutschland ist das Führen von Charterbooten ohne Führerschein nur auf bestimmten Gewässerabschnitten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erlaubt. Das führerscheinfrei befahrbare Gebiet umfasst die großen Seen, die Kleinseeplatte bis nach Liebenwalde am südlichen Ende der Oberen-Havel-Wasserstraße und die Müritz-Elde-Wasserstraße bis Dömitz an der Elbe. Die Müritz, der Plauer See, der Schweriner See, der Kölpinsee und der Fleesensee dürfen ohne Sportbootführerschein nur bis zu einer Windstärke von max. 3 Beaufort entlang einer markierten Fahrrinne überquert werden. Auf den genannten Seen müssen alle Personen an Bord Rettungswesten tragen. Vor Einfahrt auf die Seen muss der Vermieter am Ausgangshafen kontaktiert werden, ob der See befahrbar ist. Ebenso beim Verlassen der Seen. Voraussetzungen für das Fahren ohne Sportbootführerschein sind außerdem ein Boot von max. 15 Metern Länge, maximal 12 Personen an Bord, eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h sowie der Besitz eines PKW-Führerscheins, denn grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr müssen bekannt sein. Ohne Sportbootführerschein darf nicht bei Nacht und bei unsichtigem Wetter gefahren werden.

Für die Masurische Seenplatte wurde die Führerscheinpflicht im Sommer 2010 aufgehoben. Es gelten nun die gleichen Regelungen wie für die Mecklenburgische Seenplatte in Deutschland (s.o.).

 

Für die Gewässer in Kroatien benötigen Sie einen Sportbootführerschein See sowie ein offizielles Funksprechzeugnis.

 

Bitte beachten Sie, dass das Steuern eines Bootes unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist.

 

Welche Altersregelungen gelten für die Anmietung eine Hausbootes?

 

Grundsätzlich gilt für Steuerleute / Kapitäne ein Mindestalter von 18 Jahren.

In Irland und den Niederlanden liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.

 

Gilt eine Mindestbelegung für die Anmietung eines Hausbootes?

 

Die "Crew" muss aus mindestens zwei Erwachsenen bestehen. Damit ist gewährleistet, dass bei Anlege- oder Ablegemanövern eine Person das Boot fest bzw. los machen kann während der Steuermann/die Steuerfrau das Boot lenkt.

Bei Fahrtstrecken mit vielen Schleusen ist eine Belegung mit mindestens drei Erwachsenen sinnvoll.

 

Wann kann ich mein Hausboot in Empfang nehmen und wie läuft eine Bootsübernahme ab?

 

Sie nehmen Ihr Boot gewöhnlich gegen 16 Uhr in Empfang (genaue Zeiten finden Sie bei der Hafenbeschreibung unter den wichtigen Hinweisen). Von einem Mitarbeiter und manchmal auch zusätzlich per Video werden Sie eingewiesen. Bei der Bootsübernahme wird Ihnen die Einrichtung, Handhabung und Bedienung des Bootes erklärt. Anschließend wird noch eine kurze Probefahrt durchgeführt. Wenn Ihnen noch etwas unklar ist, so sollten Sie unbedingt nachfragen und auch um eine zweite Probefahrt bitten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie in einem solchen Fall vielleicht etwas warten müssen, da außer Ihnen ja auch noch andere Reisende ihr Boot übernehmen möchten.

 

Wenn Sie erst nach 18 Uhr eintreffen, erfolgt die Einweisung am nächsten Morgen und Sie können die erste Nacht an Bord Ihres Bootes im Liegehafen übernachten. Informieren Sie dann immer Ihren Liegehafen über Ihre wahrscheinliche Ankunftszeit, damit am nächsten Tag jemand für Sie bereit steht.

 

Was sollte ich bei Übernahme des Hausbootes beachten?

 

Die Fahrtdauer für eine z. B. einwöchige Bootsmiete umfasst 7 Übernachtungen an Bord und 6 Fahrtage. Am Anreisetag (häufig Samstag) wird das Boot meist am späten Nachmittag übernommen. Bitte prüfen Sie genau, ob alle in der Inventarliste vermerkten Gegenstände an Bord vorhanden sind und melden Sie fehlende oder beschädigte Gegenstände. 

Wir empfehlen, die abends verbleibende Zeit zur Eingewöhnung an Bord zu nutzen und für eventuell auftauchende Fragen noch im Hafen zu bleiben. Auf Wunsch kann die Fahrt an diesem Abend schon beginnen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Rückkehr zum Rückgabehafen sollte für den Vorabend des Abreisetages (meist Freitag) geplant werden. Damit ist sichergestellt, dass die Rückgabe pünktlich am Abreisetag frühmorgens, jedoch spätestens bis 9 Uhr abgeschlossen ist. Die Zeit danach wird vom Vermieter benötigt, um das Boot für die nächsten Gäste vorzubereiten.

 

Wird bei Übernahme des Hausbootes eine Kaution fällig?

 

Der Bootsvermieter hat für Ihr Boot eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, in deren Höhe der Mieter haftet. Bei Bootsübernahme ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteilung zu hinterlegen. Falls diese Kaution nicht zur Verrechnung eventueller Schäden verwendet werden muss, so können am Ende Ihrer Bootstour Ihr Dieselverbrauch und eventuell andere Posten damit verrechnet werden. Die Höhe der Kaution finden Sie bei den Bootsbeschreibungen unter den Mietbedingungen. Der Mieter haftet pro Schadensfall bis zur Höhe des Kautionsbetrages. Die Kaution ist in der Regel per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. EC-Karten oder Schecks werden nicht akzeptiert.

 

Einige Bootsvermieter bieten Ihnen die Möglichkeit, anstelle einer Kautionshinterlegung eine freiwillige Zusatzversicherung zur Deckung des Eigenrisikos abzuschließen. Bei manchen Vermietern gibt es auch eine Zusatzversicherung, die die Selbstbeteiligung auf einen niedrigeren Betrag senkt.

 

Welche Bestimmungen gelten für Einwegfahrten?

 

Einwegmieten sind innerhalb vieler Fahrtgebiete erlaubt. Die meisten Vermieter berechnen für die Einwegfahrt einen Zuschlag. Dieser ist im Reisepreis bereits eingerechnet.

 

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die endgültige Fahrtrichtung erst kurz vor Abfahrt bestätigt werden kann. Wir sind selbstverständlich bemüht, die gewünschte Fahrtrichtung sicherzustellen. Außerplanmäßige, technische Arbeiten an den Booten, der Ausfall von vorangehenden Vermietungen oder die Schließung von Schleusen können es jedoch erforderlich machen, dass Sie Ihr Boot an den Ausgangsort zurücksteuern bzw. in die entgegengesetzte Richtung fahren müssen. Die endgültige Fahrtrichtung sollten Sie sich unbedingt 48 Stunden vor Abfahrt beim Bootsliegehafen rückbestätigen lassen. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

Wir empfehlen außerdem, bei Buchung eine Handynummer anzugeben, damit wir Sie im Falle einer kurzfristigen Änderung informieren können. 

 

Teilweise bieten die Bootsvermieter eine Überführung des PKWs an den Abgabehafen an. Sollten Sie die Überführung Ihres PKW wünschen, so können Sie dies vor Ort beim Bootsvermieter arrangieren und bezahlen. In Irland und Deutschland ist dies in der Regel nicht möglich. In Deutschland kann jedoch ein Transfer für die Crew organisiert werden. In Irland können Sie unsere günstigen Bustransfers nutzen (Informationen dazu erhalten Sie von unserem Serviceteam).

 

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